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Herzlich willkommen bei
Vorwort |
Transportbegleitung, Genehmigungsservice, Transportplanung, Projektmanagement für
Schwer- und Sondertransport
Wir sind eine Transportbegleitfirma mit Sitz in St. Georgen an der Gusen und haben mit unseren Partnern gemeinsam in ganz Österreich Begleitfahrzeuge stationiert!
Wir bieten Ihnen Eigenbegleitungen und STAO Begleitungen nach §97 Abs.2 von 1960, sowie Blaulichtbegleitungen in ganz Österreich an!
Weiters organisieren wir für Sie gerne Genehmigungen für Österreich, sowie in den angrenzenden Staaten.
Wir zeichnen uns durch Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit und Loyalität gegenüber unseren geschätzten Kunden aus, handeln stets im Interesse unserer Kunden und sind allzeit ein verlässlicher Partner!
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Wir beschäftigen uns seit 2006 mit Transportbegleitungen in Europa.
Wo es möglich ist, werden Sie von unsern Bestens geschulten Personal selber begleitet.
Gibt es in einem Land spezielle Vorschriften, haben wir die nötigen Partner vor Ort um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
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Streckenprüfung und Vermessung
- Ausarbeitung, Protokollierung und Dokumentation der Transportstrecke
- Absprache mit Behörden (Strassenverwaltungen, Verkehrsabteilungen, Überwachungszentralen)
durchgeführt von unseren Schwerlastspezialisten mit jahrelanger Erfahrung
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GENEHMIGUNGSSERVICE
in Österreich und Europa
- Bearbeiten und Einreichen von Ausnahmegenehmigungen
- Kalkulation von Nebenkosten und Straßensteuern
- Unterstützung bei Projektkalkulationen
- Kontakt mit den Behörden
- Kontakt mit den Straßenerhaltern
- Abholung der Bescheide
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Projektmanagement
maßgeschneiderte Lösungen für hohe Ansprüche
Individuelle Koordination und Abwicklung von Europäischen Großprojekten.
Ob die Großbaustelle in Österreich, Deutschland od. Angrenzenden Nachbarländer ist – wir meistern Ihr Großprojekt.
Wir haben das spezifische Know-how und die notwendigen globalen Kontakte für die Abwicklung europäischer Großprojekte.
Wir erarbeiten ein individuelles Umsetzungskonzept, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse und Anforderungen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Individuelle Lösungen auch über die reine Transportbegleitung hinaus:
Wir stehen mit unseren Leuten an Ort und Stelle oder auch temporär an Ihrer Seite!!
Gemeinsam in die Zukunft!!!!
Fordern Sie uns - Wir freuen uns darauf!!!
Aktuelle Preisliste 2024 Preisliste
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Eigenbegleitung
Der Transport ist durch geeignetes Personal, vor bzw. auf Autobahnen hinter dem Transport (in Gegenverkehrsbereichen davor), in einem mehrspurigen Kraftfahrzeug (kleiner als 3,5t) zu begleiten und zu sichern. Das Fahrzeug muss den Standardauflagen der Transportbewilligung entsprechen.
Der Lenker muss die deutsche Sprache beherrschen, über genaue Ortskenntnisse verfügen und über den Inhalt des Bescheides informiert sein.
Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
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Ein Vereidigtes Straßenaufsichtsorgan
Die Transportabsicherung muss durch ein vereidigtes Organ der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit entsprechend ausgerüstetem Begleitfahrzeug erfolgen.
Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
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Zwei Vereidigte Straßenaufsichtsorgane
Die Transportabsicherung muss durch zwei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit zwei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen erfolgen. Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
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Drei Vereidigte Straßenaufsichtsorgane und Ein Eigenbegleiter (Stufe1)
Die Transportabsicherung muss durch mindestens drei vereidigte Organe der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs. 2 StVO 1960 mit drei entsprechend ausgerüsteten Begleitfahrzeugen und der Stufe 1 - Eigenbegleitung erfolgen.
Die Begleitung ist rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) zu bestellen. Die Kosten für die Transportbegleitung sind vom Bewilligungsinhaber zu tragen.
Das hauptverantwortliche und für die Leitung der Begleitstufe 4 befähigte Straßenaufsichtsorgan (siehe Ausweis) ist ermächtigt, im Zuge der Transportabsicherung durchgehend Blaulicht zu verwenden. Nach Beendigung der Transportabsicherung ist dieses wieder zu entfernen.